Antworten auf Ihre Fragen zu unserer Datenschutzrichtlinie
Erfordert Ihr Dienst eine Zustimmung gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, da Sie auf das Endgerät eines Nutzers zugreifen, um JavaScript auszuführen oder die Größe des Anzeigefensters zu bestimmen?
Wir greifen nicht auf Informationen zu, die bereits auf dem Gerät eines Besuchers gespeichert sind, und benötigen im Vorfeld eine informierte Zustimmung, gemäß den Bestimmungen des TDDDG (deutsche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie).
Die Seite Bildschirmauflösung wird ungefähr über CSS-Media-Queries abgerufen und nicht direkt vom Gerät angefordert. Direkte Anfragen dieser Art würden gemäß der Richtlinie eine Zustimmung erfordern. Siehe auch Maximum Privacy Modus für weitere Informationen.
Deaktiviert der Dienst im Modus Maximum Privacy Funktionen wie Heatmaps, Session Recordings und E-Commerce, da diese Funktionen im Allgemeinen stärker in die Privatsphäre eingreifen und potenziell Personen identifizieren können?
Heatmaps können persönliche Informationen enthalten (wenn sie eventuell hinter einem Login aktiviert werden) --> wir arbeiten an einer Lösung, um Textinformationen auch für Heatmaps zu verschleiern (wie bereits für Session Recordings vorgesehen).
Session Recordings haben die Möglichkeit Text zu verschleiern falls erforderlich.
Das eCommerce-Modul verwendet nur die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, Sie können also einfach alle PII (Personally Identifiable Information) weglassen, da wir sie standardmäßig nicht sammeln.
Wie verträgt sich die Verwendung von JavaScript in Ihrem Dienst mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, da einige Datenschutzbeauftragte die Ausführung von JavaScript als aktiven Gerätezugriff interpretieren, der eine Zustimmung erf
Unser JavaScript greift nicht auf Benutzer- oder Geräte-Informationen zu. Stattdessen greift es nur auf Inhalte Ihrer Webseite zu, um Heatmaps, Session Recordings und eCommerce-Funktionen zu ermöglichen.
Alles wurde gründlich und rechtlich von unserem Legal Consultancy Team unter der Leitung von Dr. Andreas Splittgerber.
Wir sehen in der reinen Ausführung von JavaScript keinen Verstoß gegen §25 TDDDG / ePrivacy-Richtlinie, und unsere Juristen auch nicht.