Nachtrag zum Vertrag über die Nutzung der TWAIA-Dienste

  1. Vertragsparteien und Struktur des Vertrages
    1. Der Geschäftskunde ("Kunde") hat einen Dienstleistungsvertrag ("Vertrag") mit der Visitor Analytics GmbH, Seestraße 76, 82235 Berg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 214117 Amtsgericht München ("TWIPLA"; TWIPLA und Kunde im Folgenden zusammen die "Parteien" und jeweils eine "Partei") für die Nutzung der Dienste von TWIPLA.
    2. Die Bestimmungen in diesem Nachtrag ("TWAIA-Zusatz") ergänzen den Vertrag über die Nutzung der TWIPLA-Dienste für künstliche Intelligenz TWAIA ("TWAIA-Dienste"). Mit Ausnahme der durch diesen TWAIA-Zusatz ergänzten Bestimmungen bleiben die Bestimmungen des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und dem TWAIA-Zusatz hat der TWAIA-Zusatz Vorrang.
  2. Abschluss des TWAIA-Zusatzes
    Um auf die TWAIA-Dienste zugreifen zu können, muss der Kunde die TWAIA-Dienste in seinem Kundenkonto aktivieren und diesen TWAIA-Zusatz akzeptieren.
  3. TWAIA-Dienste
    TWIPLA stellt dem Kunden die TWAIA-Dienste zur Verfügung. Im Rahmen der TWAIA-Dienste kann der Kunde einen oder mehrere Dienste für künstliche Intelligenz auswählen, die von Dritten bereitgestellt werden ("KI-Dienst von Dritten"). Über die TWAIA-Dienste kann der Kunde Fragen stellen ("Anfragen") zu den aggregierten statistischen Daten des Kunden über seine Webseite und die Nutzung durch die Besucher der Webseite stellen, die von den Analysediensten von TWIPLA erstellt und dem Kunden über die TWIPLA-Plattform zur Verfügung gestellt werden ("Statistische Daten des Kunden"). TWIPLA überträgt die Anfragen an den ausgewählten KI-Dienst eines Dritten. Der ausgewählte Drittanbieter-KI-Dienst erzeugt eine Antwort ("Ausgabe"), die TWIPLA an den Kunden weiterleitet.
  4. Beendigung des TWAIA Addendums
    1. TWIPLA kann den TWAIA-Zusatzvertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen.
    2. Der Kunde kann den TWAIA-Zusatz jederzeit ohne Vorankündigung kündigen und die Nutzung der TWAIA-Dienste einstellen.
  5. Aussetzung der TWAIA-Dienste
    TWIPLA kann die TWAIA-Dienste mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden aussetzen, wenn TWIPLA berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde den Vertrag oder den TWAIA-Zusatz nicht einhält.
  6. Entgelte
    Die TWAIA-Dienste werden ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt.
  7. Datenschutz und Privatsphäre
    Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den TWAIA-Diensten gilt die zwischen dem Kunden und der TWIPLA geschlossene Datenverarbeitungsvereinbarung mit den folgenden Besonderheiten:
    1. Die folgenden Arten/Kategorien von Daten sind Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten: Statistische Daten des Kunden
    2. Der Kunde weist TWIPLA an, dass der Anbieter des ausgewählten Drittanbieter-KI-Dienstes die Anfrage, die statistischen Daten des Kunden und den Output zur weiteren Schulung und Verbesserung des Drittanbieter-KI-Dienstes verwenden darf.
    3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter des ausgewählten KI-Dienstes personenbezogene Daten als Unterauftragsverarbeiter, wie in der Datenverarbeitungsvereinbarung beschrieben, verarbeiten darf. Die Anbieter der Drittanbieter-KI-Dienste sind:

      Name des Unterauftragsverarbeiters

      Anschrift

      Funktion/Verarbeitungsschritte

      Welche Daten werden an den Unterauftragsverarbeiter weitergeleitet?

      OpenAI OpCo, LLC

      1455 3rd Street

      San Francisco

      CA 94158

      USA

      privacy@openai.com

      Bereitstellung der TWAIA-Dienste, insbesondere Erzeugung von Output

      Statistische Kundendaten

      Erbringung der TWAIA-Dienste, insbesondere die Erzeugung von Output

      Statistische Daten des Kunden

      Erbringung der TWAIA-Dienste, insbesondere die Erzeugung von Output

      Statistische Daten des Kunden

      Erbringung der TWAIA-Dienste, insbesondere die Erzeugung von Output

      Statistische Daten des Kunden

  8. Defekte
    TWIPLA hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des von den Third Party AI Services erzeugten Outputs und übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung. TWIPLA prüft den Output nicht, bevor der Output dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. TWIPLA rät dem Kunden ausdrücklich, sich nicht ungeprüft auf die inhaltliche Richtigkeit des Outputs zu verlassen.
  9. Verfügbarkeit der TWAIA-Dienste
    Das im Vertrag enthaltene Service Level Agreement gilt nicht für die TWAIA-Dienste. Die TWAIA-Dienste werden "wie besehen" bereitgestellt. Der Kunde erkennt an, dass TWIPLA keine Garantie dafür übernimmt, dass die TWAIA-Dienste jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen. TWIPLA wird sich nach besten Kräften bemühen, Ausfallzeiten zu minimieren.

Stand der Dinge: Juni 2025

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