Website-Analyse ohne Einwilligung, standardmäßig

Der einwilligungsfreie Modus erklärt

Der einwilligungsfreie Modus von TWIPLA heißt Maximum Privacy Mode. Er ist standardmäßig aktiviert und ermöglicht es TWIPLA, ohne Cookie-Banner zu betreiben. Im Folgenden erfahren Sie, was er macht und wie TWIPLA ihn rechtlich begründet.

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Wie Besucher gezählt werden

Anstelle von Cookies erkennt TWIPLA Besucher anhand eines Hashwerts ihrer IP-Adresse und ihres User-Agents. Dieser Hashwert dient als pseudonyme Besucher-Kennung und bleibt unverändert, solange die IP-Adresse und der Browser des Besuchers gleich bleiben.

Die Zahlen zu den eindeutigen Besuchern sind daher ungefähre Angaben. Besucher, die dieselbe IP-Adresse und denselben Browser nutzen, werden als ein Besucher gezählt, während ein Besucher, dessen IP-Adresse sich ändert, als neuer Besucher gezählt wird.

Da der Hashwert grundsätzlich wieder mit einer IP-Adresse verknüpft werden kann, behandeln wir ihn gemäß der DSGVO als pseudonyme personenbezogene Daten und nicht als anonyme Daten.

Schema: Die IP-Adresse und der User-Agent werden zu einem einseitigen SHA-256-Hash zusammengefasst, der als ein Besucher gespeichert wird. Die IP-Adresse wird nicht gespeichert, und auf dem Gerät des Besuchers werden keinerlei Daten gespeichert.

So funktioniert es

Der Maximum Privacy Mode (MPM) nutzt ausschließlich die Daten, die ein Browser bei jeder gewöhnlichen Seitenanfrage ungefragt technisch bedingt übermittelt. Der MPM-Modus speichert nichts auf dem Gerät und erstellt keinen Fingerprint.

BereichWas im Maximum Privacy Mode passiert

Cookies, Local Storage, Session Storage, und Ähnliches und zukünftig Verfügbares

Es werden keine gesetzt oder ausgelesen.

Fingerprinting

Es wird kein Fingerprint berechnet. Schriftarten, Farbtiefe, installierte Plugins und ähnliche Geräteeigenschaften werden nicht abgefragt.

Verwendete Daten

Informationen, die der Browser bei jeder Seitenanfrage sendet: User-Agent, Spracheinstellung, aufgerufene URL, verweisende URL.

IP-Adresse

Wird im Arbeitsspeicher für die Geolokalisierung (ungefähre Stadt/Region über eine lokal gehostete MaxMind-GeoIP-Datenbank) und die Firmenerkennung verwendet und anschließend verworfen. Die IP-Adresse wird niemals gespeichert.

Wiedererkennung von Besuchern

Der Server berechnet einen SHA-256-Hashwert aus IP-Adresse und User-Agent. Nur dieser Hashwert wird gespeichert. Siehe „Wie Besucher gezählt werden“ oben.

Profiling

Der Seitenverlauf einzelner Besucher ist nicht verfügbar. Es werden nur aggregierte Daten verrabeitet.

Heatmaps und Session-Recordings

Formulareingaben werden in Aufzeichnungen maskiert. Mouse-Bewegungen und -Interaktionen werden im Kontext von § 25 TDDDG (ePrivacy-Direktive) erfasst.

Die rechtliche Begründung

Für die Webanalyse auf Websites in der EU gelten zwei getrennte Regelwerke: Vorschriften zum Gerätezugriff (ePrivacy) und Datenschutzvorschriften (DSGVO). Der Maximum Privacy Mode (MPM) wurde entwickelt, um die Einwilligungspflicht nach dem entsprechenden Regelwerken rechtlich geprüft zu vermeiden. Er beschränkt die Datenverarbeitung nach dem zweitgenannten Regelwerk auf ein Minimum.

„Einwilligungsfrei“ bedeutet, dass kein Einwilligungsbanner für den Betrieb von TWIPLA im erwähnten MPM-Modus erforderlich ist. Es bedeutet jedoch nicht, dass das Datenschutzrecht keine Anwendung mehr findet.

Screenshot des „Maximum Privacy Mode“ (Datenschutzstufe 4) von TWIPLA: Verwendung von Cookies: nein; eingesetzte Identifizierungstechnologie: keine; Einwilligung des Besuchers für das Tracking erforderlich: nein; Nachverfolgung der IP-Adresse: nein.

1. Zugriff auf das Gerät

Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie und § 25 TDDDG (Deutschland)

Gemäß Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie und § 25 des deutschen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) ist eine Einwilligung erforderlich, wenn Informationen von der Endeinrichtung (Browser) des Benutzers (Webseiten-Besucher) abgerufen werden sollen (zum Beispiel durch eine Abfrage via Javascript), welche bereits auf der Endeinrichtung gespeichert sind. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind oder nicht. Im Umkehrschluss ist die Einwilligung für den Abruf nicht bereits gespeicherter Informationen nicht erforderlich.

Der Maximum Privacy Mode liest keine bereits gespeicherten Informationen oder Geräteeigenschaften aus. Er stützt sich ausschließlich auf Informationen, die der Browser ohnehin bei jeder Anfrage übermittelt und Informationen, die zur Laufzeit erzeugt wurden. Auf dieser Grundlage ist eine Einwilligung gemäß diesen Vorschriften nicht erforderlich.

Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie und § 25 TDDDG. Der „Maximum Privacy Mode“ speichert keine Daten auf dem Gerät und liest keine gespeicherten Informationen aus.

2. Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutz-Grundverordnung (EU)

Die DSGVO regelt, was mit personenbezogenen Daten geschieht, die potentiell empfangen, verarbeitet und gespeichert werden. Im Maximum Privacy Mode umfasst dies zwei Aspekte:

  • die IP-Adresse, die kurzzeitig im Arbeitsspeicher verarbeitet und anschließend verworfen wird
  • der pseudonyme Besucher-Hash

Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Interesse besteht darin, zu verstehen, wie eine Website genutzt wird, ohne dabei Profile einzelner Personen zu erstellen. Für diese Rechtsgrundlage ist keine Einwilligung erforderlich. Wie bei jeder Verarbeitung gelten auch hier die Transparenzpflicht und das Widerspruchsrecht.

Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, berechtigtes Interesse. Die IP-Adresse wird verwendet und anschließend gelöscht; es wird lediglich der pseudonyme Hash gespeichert.

Datenschutzmodi, Opt-out und Hosting

Der Maximum Privacy Mode ist einer der vier verfügbaren Modi und der datenschutzfreundlichste dieser Vier. Die anderen drei erheben detailliertere Daten und erfordern in der Regel eine Einwilligung. Unabhängig davon, für welchen Modus Sie sich entscheiden, können Sie Ihren Besuchern über einen Link in Ihrer Datenschutzerklärung die Möglichkeit zum Opt-out bieten. Die von TWIPLA erhobenen Daten werden ausschließlich in Deutschland gehostet.

ModusFingerprintingIP-Adresse gespeichertSeitenverlauf einzelner BesucherEinwilligung (in der Regel) erforderlich

Maximum Privacy

Nein

Nein

Nein

Nein

GDPR Privacy

Ja

Nein

Nein

Ja

Medium Privacy

Ja

Nein

Ja

Ja

Light Privacy

Ja

Ja

Ja

Ja

Detaillierte Aufschlüsselung: DSGVO und ePrivacy-Direktive (TDDDG)

BereichDSGVOePrivacy (TDDDG)Screenshot

Cookie-Banner

Auf dem Gerät des Besuchers werden keine Cookies, kein Local Storage, kein Session Storage und keine sonstigen Daten gespeichert, daher gibt es nichts, was eine Einwilligung demententsprechend erfordern würde (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO).

Es werden keine bereits auf dem Endgerät (Browser) gespeicherten Informationen ausgelesen, daher ist keine Einwilligung gemäß § 25 TDDDG erforderlich.

Ausnahme „technisch erforderlich“

Wird nicht herangezogen und ist nicht erforderlich.

Wird nicht herangezogen und ist nicht erforderlich.

HTTP-Anfragefelder

Siehe die einzelnen Felder unten.

Für Werte, die der Browser von sich aus sendet, ist keine Einwilligung erforderlich. Laut der Orientierungshilfe der DSK (Datenschutzkonferenz) setzt ein Zugriff eine gezielte Übermittlung voraus, die der Nutzer nicht veranlasst hat. (Siehe DSK-Orientierungshilfe, Seite 9).

HTTP-Anfragefeld / IP-Adresse

Wird für die Reichweitenmessung der einzelnen Webseite verwendet. Wird unmittelbar im flüchtigen Arbeitsspeicher von einer lokalen MaxMind-GeoIP-Installation verarbeitet und in Breiten- und Längengrad umgewandelt. Die IP-Adresse wird anschließend verworfen und nie gespeichert. Die Standortdaten sind naturgemäß ungenau und werden auf der Karte mit einer angepassten Fehlertoleranz angezeigt. Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse an der geografischen Reichweite der Website.

Nicht anwendbar (ohne Anforderung gesendet)

HTTP-Anfragefeld / User-Agent

Wird für die Reichweitenmessung der einzelnen Webseite verwendet. Wird ebenfalls zusammen mit den anderen Anfragefeldern verwendet, um einen Einweg-Besucher-Hash zu erzeugen, der nicht für Profiling genutzt wird.

Nicht anwendbar (ohne Anforderung gesendet)

Weitere Anfragefelder (Sprache, URL, Referrer)

Werden für die Reichweitenmessung der einzelnen Webseite verwendet. Werden im Rahmen des Besuchs verarbeitet. Es findet kein Profiling statt.

Nicht anwendbar (ohne Anforderung gesendet)

Besucher-Hash

Ein Einweg-Hash, der aus den HTTP-Anfragefeldern erzeugt wird. Wird nicht für Profiling genutzt.

Nicht anwendbar (kein Gerätezugriff)

Server-Logdateien

Es werden keine Server-Logs erstellt, die IP-Adressen enthalten oder durch die Kombination eindeutiger Werte später einen Personenbezug wiederherstellen könnten.

Keine Logs mit ausgelesenen Geräteinformationen, die eine Einwilligung erfordern würden.

Fingerprinting

Nicht anwendbar

Es findet keinerlei JavaScript-Fingerprinting statt.

Profiling

Kein Profiling: Besuchte Seiten und ihre Reihenfolge werden nicht so erfasst, dass eine einzelne Person identifiziert werden kann. Es werden ausschließlich aggregierte Daten verarbeitet und bereitgestellt.

Nicht anwendbar

Session-Recordings & Heatmaps

Werden im Player-Modus aus dem HTML-Quellcode des Betreibers und aus Bildern und Medien, die vom Server des Betreibers geladen werden, sowie aus Mausereignissen erstellt.

Mausereignisse (x-y-Koordinaten, Scrollen, Klicks, Mausrad) sind keine bereits auf dem Gerät gespeicherten Informationen, daher ist keine Einwilligung erforderlich.

Bildschirmauflösung

Nicht anwendbar

Eine Abfrage per JavaScript würde eine Einwilligung gemäß ePrivacy-Direktive erfordern, daher findet diese nicht statt. Stattdessen lassen sich CSS-Media-Queries verwenden, den Browser von sich aus einen Auflösungsbereich zu melden. Es werden aktuell nur ca. 20 vordefinierte Bereiche angezeigt und keine exakten Auflösungen.

Ihre Checkliste als Website-Betreiber

Im Maximum Privacy Mode entfällt die Notwendigkeit eines Einwilligungsbanners für TWIPLA. Ihre sonstigen Pflichten als Verantwortlicher bleiben davon jedoch unberührt:

  • Unterzeichnen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag von TWIPLA.
  • Beschreiben Sie TWIPLA in Ihrer Datenschutzerklärung: die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), die kurze Verarbeitung von IP-Adressen, den Besucher-Hash, die von Ihnen genutzten Funktionen sowie das Hosting in Deutschland.
  • Falls Sie den Dual-Tracking-Code verwenden, weisen Sie deutlich darauf hin, dass Besucher, die Cookies ablehnen, auch ohne Cookies gezählt werden.
  • Aktivieren Sie optional die Opt-out-Funktion und verlinken Sie diese in Ihrer Datenschutzerklärung.
  • Halten Sie die Verarbeitung in Ihrem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten fest, einschließlich einer kurzen Abwägung des berechtigten Interesses.
Ein Banner ist nicht erforderlich, Ihre Pflichten bleiben jedoch bestehen: eine Datenverarbeitungsvereinbarung, ein Eintrag in der Datenschutzerklärung und ein Verzeichnis der Verarbeitungsvorgänge.

Rechtliche Begleitung

TWIPLA wird von Reed Smith München beraten, insbesondere vom Team für Datenschutz, KI und Datensicherheit unter der Leitung von Dr. Andreas Splittgerber. Sollten Sie rechtliche Fragen und/oder Interesse an unserer Lösung haben, wenden Sie sich bitte an consentless@twipla.com. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Haben Sie rechtliche Fragen? Wenden Sie sich direkt an uns unter consentless@twipla.com. TWIPLA wird von Reed Smith München rechtlich beraten.
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