POPI - Gesetz zum Schutz persönlicher Daten (Südafrika)

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Offizieller Name

POPI oder Gesetz zum Schutz persönlicher Daten, Gesetz Nr. 4 von 2013

Details über das POPI

Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Persönliche Informationen sind sehr weit gefasst und sind Informationen, die sich auf eine identifizierbare, lebende natürliche oder juristische Person beziehen und umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Biometrische Informationen: Blutgruppe, etc.
  • Private Korrespondenz
  • Meinungen von und über die Person
  • Historie: Beschäftigung, Finanzen, Bildung, Kriminalität, medizinische Vorgeschichte
  • Kontaktinformationen: E-Mail, Telefon, Adresse usw.
  • Demografische Informationen: Alter, Geschlecht, Rasse, Geburtsdatum, ethnische Zugehörigkeit, usw.

Die acht Grundsätze des Datenschutzes, die im POPI enthalten sind, sind die folgenden:

  • Grundsatz 1: Rechenschaftspflicht
  • Grundsatz 2: Beschränkung der Verarbeitung
  • Grundsatz 3: Festlegung des Zwecks
  • Grundsatz 4: Beschränkung der Weiterverarbeitung
  • Grundsatz 5: Qualität der Informationen
  • Grundsatz 6: Offenheit
  • Grundsatz 7: Sicherheitsgarantien
  • Grundsatz 8: Beteiligung der betroffenen Person

Ressourcen Über das POPI:

  • Offizielle Gesetzgebung hier
  • Eine rechtliche Perspektive hier
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