Simon Coulthard März 01, 2023
Die norwegische Datenschutzbehörde kam in einer noch nicht abgeschlossenen, von Noyb koordinierten Beschwerde zu dem vorläufigen Schluss, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die Übermittlungsvorschriften der DSGVO verstößt.
Bevor eine förmliche Entscheidung getroffen wird, erhalten die Parteien der Fälle die Möglichkeit, sich zu der Angelegenheit zu äußern.
Die Ergebnisse wurden am 1. März auf der Webseite der Kommission veröffentlicht, und die Kommission plant, Ende April ein endgültiges Urteil zu fällen.
Die Organisation Noyb hat sich bei den Datenaufsichtsbehörden des EWR über eine Reihe von europäischen Webseiten beschwert. Laut Noyb verstoßen Webseiten, die Google Analytics, ein amerikanisches Analysetool, verwenden, gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), indem sie personenbezogene Daten von Nutzern in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums senden.
Die norwegische Website telenor.com, die eine der Beschwerden erhalten hat, nutzte früher Google Analytics. Daraufhin untersuchte die norwegische Datenschutzbehörde die Situation.
Ihr erstes Ergebnis ist, dass die Übermittlungsvorschriften der DSGVO durch die Verwendung von Google Analytics verletzt wurden. Um den Parteien in diesem Fall die Möglichkeit zu geben, sich zu den Ergebnissen zu äußern, bevor wir eine Entscheidung treffen, hat Datastylnet ihnen nun eine Vorankündigung geschickt.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Bearbeitung von Beschwerden befasst, da es auf europäischer Ebene so viele Beschwerden über die Verwendung von Google Analytics gab. Die Datenschutz-Grundverordnung muss von den Datenaufsichtsbehörden im gesamten EWR einheitlich interpretiert werden.
Die Verwendung von Google Analytics verstößt gegen Datenschutzgesetze, so die Entscheidungen der Datenaufsichtsbehörden Österreichs, Frankreichs, Italiens und Dänemarks sowie der Datenaufsichtsbehörde für EU-Einrichtungen (EDSB).
"Norwegen liegt mit der Stellungnahme von noyb zur Nutzung von Google Analytics klar auf einer Linie mit dem Rest Europas", so Tobias Judin, Bereichsleiter bei Datailsynet.
Die Datenaufsichtsbehörde in Liechtenstein hat ebenfalls Bedenken gegen das Tool geäußert, und auch die dänische Datenschutzbehörde kommt in einem Leitfaden zu diesem Thema zu demselben Schluss.
Sehen Sie sich die Infografik an: Warum Google Analytics nicht DSGVO-konform ist
Sollte die norwegische Datenschutzbehörde zu dem Schluss kommen, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, könnte dies Auswirkungen auf andere norwegische Websites haben. Daher fordern sie erneut dazu auf, Alternativen zu Google Analytics zu prüfen.
Sobald eine Entscheidung gefallen ist, werden sie genauere Informationen darüber geben, was anwendbar ist und was sie von norwegischen Webseiten erwarten. Dies kann frühestens Ende April der Fall sein.
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