In einer Sammelklage, die letzte Woche im nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht wurde, wird das Großunternehmen Oracle beschuldigt, die grundlegenden Datenschutzrechte von Hunderten Millionen Menschen zu verletzen.
Mit dem Betrieb der "weltweiten Überwachungsmaschine" befindet sich dieses Unternehmen auf einer riskanten Mission, die den Aufenthaltsort und die Aktivitäten aller Menschen überwacht.
Da die Privatsphäre von Milliarden von Menschen weltweit von Oracle verletzt wurde, konzentrieren sich die Hauptpunkte der Klage auf die Behauptung, dass Oracle enorme Datenmengen von ahnungslosen Internetnutzern ohne deren Zustimmung sammelt.
Es nutzt diese Überwachungsdaten, um Profile von Menschen zu erstellen, reichert diese Profile über seinen Datenmarktplatz weiter an und gefährdet ihre Privatsphäre massiv, unter anderem, so die Vorwürfe, durch die Verwendung von Proxys für sensible Daten, um Datenschutzkontrollen zu umgehen.
Diese Maßnahme wird ergriffen, um Oracles Überwachungsmaschine zu deaktivieren.
Entscheidend ist, dass es in den Vereinigten Staaten kein umfassendes Bundesgesetz zum Schutz der Privatsphäre gibt, was es für die Klage schwierig macht, ein Argument zum Schutz der Privatsphäre vorzubringen. Daher enthält die Klage zahlreiche Verweise auf Bundes-, Verfassungs- und Landesgesetze und bescheinigt Verstöße gegen den Federal Electronic Communications Privacy Act, die Verfassung des Bundesstaates Kalifornien, den California Invasion of Privacy Act sowie gegen das Gewohnheitsrecht und das Wettbewerbsrecht.
Vor einigen Jahren wurden sowohl das Unternehmen als auch Salesforce wegen der Überwachung von Internetnutzern in Europa mit Sammelklagen konfrontiert. Diese Klagen zielten darauf ab, die Rechtmäßigkeit ihrer Zustimmung zu dieser Überwachung anzufechten und beriefen sich dabei auf die strengen Datenschutz- und Privatsphäregesetze der Region.
Berichten zufolge hat ein niederländisches Gericht die Sammelklage im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt, nachdem es zu dem Schluss gekommen war, dass die gemeinnützige Organisation, die die Klage eingereicht hatte, nicht nachweisen konnte, dass sie die Geschädigten vertrat und keine Klagebefugnis hatte.
Der britische Zweig des Falles wurde bis zum Abschluss einer früheren Sammelklage zum Datenschutz gegen Google auf Eis gelegt, doch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs unterstützte den Technologiekonzern im vergangenen Jahr und verhinderte damit die Möglichkeit weiterer ähnlicher Klagen.
Die Bemühungen von Experten für digitale Rechte, solche Klagen in den USA zu prüfen, sind wahrscheinlich, da es in Europa schwierig ist, Sammelklagen zum Datenschutz zu erheben.
Da viele Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen, wurden gegen diejenigen, die gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, hohe Geldstrafen verhängt. Nach einer Schätzung von Atlas VPN beliefen sich die DSGVO-Bußgelder auf insgesamt 97,29 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2022, was einem Anstieg von 92 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 entspricht.